Paritätische Beitragserhebung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wiederherstellen

Am 22. Juli 2016 fasste der Landesvorstand der CSA u.a. folgenden Beschluss:

1. Die CSA – Arbeitnehmer-Union in Bayern setzt sich für eine sozial gerechte Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
2. Ein Auseinanderdriften der Zusatzbeiträge darf nicht zu einer endgültigen völligen Abkehr von der gleichmäßigen paritätischen Beitragserhebung in der gesetzlichen Krankenversicherung führen.
3. Um die strukturellen Defizite bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht dauerhaft anwachsen zu lassen, setzt sich die CSA dafür ein, dass der Arbeitgeberanteil am Krankenversicherungsbeitrag nicht auf Dauer eingefroren bleibt.
4. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie Beitragsgerechtigkeit bei den Zusatzbeiträgen hergestellt werden kann. Eine alleinige Kostenübernahme durch die Arbeitnehmer ist dauerhaft nicht zu akzeptieren.

Die Mitteilung des Landesvorsitzenden Joachim Unterländer können Sie hier herunterladen.