Der Diözesanverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung begrüßt die Forderung der CSA zur Eindämmung des Missbrauchs von Werkverträgen und setzt sich für eine Verbesserung der gesetzlichen Regelungen zu Leiharbeitsverträgen ein.
Die gemeinsame Forderung der IG Metall Bayern und der CSA, der christlichen sozialen Arbeitnehmerschaft der CSU, gesetzliche Regelungen für bessere Gestaltungsmöglichkeiten von Leiharbeit und gegen den Missbrauch von Werkverträgen zu schaffen, wird vom Vorstand des KAB-Diözesanverbandes München und Freising nachdrücklich begrüßt. Leiharbeit soll auf ihre Kernfunktion zum Abfangen von Auslastungsspitzen konzentriert und unter anderem auf eine Höchstdauer von 18 Monaten festgelegt werden. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages der CDU/CSU/SPD-Koalition in Berlin müssen weiterhin uneingeschränkt gelten und konsequent im Sinne der Beschäftigten umgesetzt werden! Die KAB begrüßt nachdrücklich, dass CSA und IG Metall Bayern darin übereinstimmen, dass “entsprechende gesetzliche Regelungen nach wir vor dringend erforderlich sind, um die Interessen der Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen.“
Auch die Angleichung des Entgelts von Leiharbeitnehmern an das der Stammbelegschaften nach maximal neun Monaten ist eine wichtige gemeinsame Forderung von CSA und IG Metall Bayern. Die KAB hat sich schon immer gegen Lohndumping ausgesprochen. Hanne Möller und Dieter Thalhammer, Diözesanvorsitzende der KAB betonen, „dass der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums die Arbeitgeber belohnt, die Tarifverträge anzuwenden“. Möller und Thalhammer unterstützen auch diese Forderung der IG Metall Bayern und CSA. „Denn ohne Tarifbindung und den Flächentarifvertrag gibt es keine funktionierende Tarifautonomie. Funktionierende Tarifverträge sind ein wesentlicher Baustein der Gleichberechtigung der Arbeitnehmer in der sozialen Marktwirtschaft und der effektiven Vertretung von Arbeitnehmerinteressen“ so die Vorsitzenden.
Die KAB fordert seit Jahren die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung – wie jetzt von IG Metall Bayern und CSA gefordert. „Ohne wirksame Mitbestimmung werden die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb nicht wahrgenommen.“ Die Aussage des CSA Landesvorsitzenden Joachim Unterländer, „Immer mehr Unternehmen vergeben ganze Teile ihrer Wertschöpfungskette an andere Dienstleister, die betroffenen Beschäftigten zahlen die Rechnung über ihre niedrige Vergütung“ können Möller und Thalhammer aus den Berichten der KAB-Mitglieder aus der täglichen Arbeit bestätigen. Daher begrüßen sie auch besonders die gemeinsame Forderung von IG Metall Bayern und CSA „die Dringlichkeit einer stärkeren Sanktionierung und ihre Erwartung an den Gesetzgeber, Missbrauch und Fehlentwicklungen mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen wirksam zu verhindern“ Dabei ist für den KAB-Vorstand klar: „Die KAB ist gern bereit auch ihre Einflussmöglichkeiten zu nutzen, dass entsprechende politische Initiativen breit diskutiert werden. Hier gilt es, gemeinsam die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.“
Kontakt: KAB-Diözesanverband München und Freising e.V.
Wolfgang Pretzer, Geschäftsführer
info@kab-dvm.de
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