Pressemitteilung des stellv. CSA-Bezirksvorsitzenden Tobias Zech, MdB zum Tarifeinheitsgesetz

„Tarifeinheit schafft faire Spielregeln für Arbeitgeber und Gewerkschaften“

MdB Tobias Zech, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, begrüßt das deutliche Ergebnis zum Tarifeinheitsgesetz
Berlin. „Mit der gesetzlichen Tarifeinheit schaffen wir den notwendigen Rahmen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem deutschen Streikrecht. Wir benötigen die mit dem Gesetz geschaffenen Leitplanken dringend, um eine Befriedung und Ordnung innerhalb der Betriebe wieder herzustellen und die Macht kleiner Arbeitnehmergruppen in gelenkte Bahnen zu bringen. Alles andere führt zu immensen Schäden in der deutschen Wirtschaft und beeinträchtigt vor allem den Betriebsfrieden.
Noch dazu besitzt das Gesetz präventive Strahlkraft: Wir lassen nicht zu, dass Deutschland zu einem leichtsinnigen Streikland wird.
Aus Gründen des Gemeinwohls sowie um die gestörten Paritäten wieder herzustellen, war es dringend notwendig gesetzgeberisch aktiv zu werden. Bereits 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht Schranken für Ausstände anerkannt und dem Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Grundrechtes einen weiten Handlungsspielraum zugesichert – nun kehren wir zurück zu dem Prinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.“
Hintergrund:
2010 hatte das Bundesarbeitsgericht seine langjährige Praxis aufgegeben, im Fall der Tarifkollision nur den spezielleren Tarifvertrag anzuwenden. Eine bereits 2010 initiierte gesetzliche Regelung zur Wiederherstellung der Tarifeinheit scheiterte am Koalitionspartner FDP.
Nach dem am Freitag, 22. Mai 2015, beschlossenen Gesetzesentwurf ist bei inhaltlichen Überschneidungen in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft anwendbar, in der die meisten Arbeitnehmer einer Berufsgruppe organisiert sind.
Mit diesem Gesetz ist die Tarifeinheit ab dem 01. Juli 2015 nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip geregelt. Dadurch wird der Einigungsdruck unter den Gewerkschaften erhöht, indem die Zuständigkeiten innerhalb eines Betriebes zuerst geklärt werden müssen.
Den Interessen der Minderheitsgewerkschaften wird durch Verfahrensregelungen wie ein Nachzeichnungs- und Anhörungsrecht Rechnung getragen. Gewerkschaftspluralität und Koalitionsfreiheit bleiben damit erhalten.
Kritiker sehen einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Streikrecht und haben den Gang nach Karlsruhe bereits angekündigt.